


Benesch- Unrecht verewigt?
Aufruf an die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU
Gegen die dauerhafte Anerkennung von Unrecht durch die EU- Staaten bezüglich der menschenunwürdigen Benesch und AVNOJ- Dekrete wendet sich die Brünner Burschenschaft Libertas entschieden. Entrechtung, Besitzentreißung und Vertreibung von Menschen gleich welcher Herkunft sind unvereinbar mit den Menschenrechten und auch mit der Grundrechtecharta der EU. Auch Ausnahmeerklärungen in Bezug auf solche Verhaltensweisen können nicht akzeptiert werden. Daher fordern wir als Mitglied der Deutschen Burschenschaft, einem der größten staatenübergreifenden Studentenverbände Europas, die EU und ihre Vertreter und insbesondere auch die Regierungen von BRD u. Österreich auf, solchen Bestrebungen Einhalt zu gebieten und sie zu verhindern. Immerhin sind es hpts. Deutsche, nur weil sie Deutsche sind, die infolge der menschenverachtenden AVNOJ- Dekrete aus dem jahrhundertelang von ihnen besiedelten donauschwäbischen (heutiges Serbien, Kroatien, Slowenien) Raum für vogelfrei, besitzlos und rechtlos erklärt und grausam dezimiert und vertrieben wurden, ebenso wie infolge der gleichgearteten Benesch- Dekrete die Sudetendeutschen – übrigens ebenso wie die dortigen Ungarn - aus dem böhmisch- schlesisch- mährischen Raum (heutige Tschechei und Slowakei) und infolge der ebenso gleichgearteten BIERUT- Beschlüsse die Deutschen aus den seinerzeitigen Ostgebiete (heute Polen). Solches Unrecht kann nicht verjähren und ein Festhalten an solchen Dekreten hat keinerlei Platz in der Werteordnung der Europäischen -Friedens- Union. Auch können die heutigen Nachfolgestaaten nicht aus ihrer Verantwortung für die damaligen Untaten entlassen werden. Eine Ausnahme für einen Staat (z.B. Klaus‘ - Tschechei) würde eine Kette von Ausnahmen (Slowakei, Slowenien, dann Kroatien, später Serbien, ua) diesbezüglich hervorrufen, was eine Durchlöcherung von Gemeinsamkeit und eine Ungleichbehandlung von Menschen im EU-Europa bedeuten würde. Das kann keineswegs im Sinne vom EU- Lissabon-Vertrag sein. Sind diese Dekrete doch entgegen anderer Aussagen leider auch heute noch für viele Rechtssituationen (z.B. Besitz, Straffreiheit für Täter, Entschädigung, usw.) sehr wohl in Kraft. Die Tschechische Regierung hat den Staats- und Regierungschefs der EU eine Erklärung abgerungen, das die im Lissabon-Vertrag enthaltene EU-Grundrechtecharta nicht die Enteignung im Sudetenland nach 1945 in Frage stellt. Schon bei Erlaß der Dekrete, die die staatlich organisierte Entrechtung, Vertreibung und den Raub deutschen Eigentums als Zielsetzung hatten, wurde tschechoslowakisches und internationales Recht gebrochen – vor den Augen der Weltöffentlichkeit. Daher wäre es erforderlich und eine den Menschenrechten entsprechende Geste europäischer Gesinnung, wenn die angeführten EU-Staaten zeitgemäß handelten, wie schon das ungarische Parlament durch Beschluß deklariert hat: Erklärung, daß Vertreibungs-, Rechtlos- und Vogelfreierklärungs- Unrecht eben Unrecht war und Entschuldigung für die schändlichen Beschlüsse. Das als Mindestes inklusive der Obsolet- Erklärung der Dekrete würden zukunftsträchtige Verhaltensweisen im Zusammenleben der europäischen Völker und Staaten sein. Das Unrecht der Nachkriegsverbrechen darf nicht aufgrund des politischen Willens der unbedingten Ratifizierung des Lissabon-Vertrags legalisiert werden, eine wissentliche Ungleichbehandlung der EU-Bürger darf nicht Grundlage des Handelns der Europäischen Union sein.
